Thaiß Steffan von Bingen ist laut einem Kaufbrief für gekauftes eigenes Haus und Gärtlein dem Hans Georg Miller, Zimmermann daselbst, 220 Gulden schuldig geworden. Bei Übergabe des Kaufbriefs sind zu bezahlen 70 Gulden, an Weihnachten 1662 und 1663 je 30 Gulden und an Weihnachten 1664 20 Gulden. 70 Gulden hat der Aussteller für ihn zu bezahlen übernommen bei den Klosterfrauen zu Laiz: Diese 70 Gulden sind jährlich mit 3 Gulden 30 Kreuzer zu verzinsen. Weil der Verkäufer noch bis Martini im Haus bleiben will, soll er der Herrschaft Hornstein auch den Hauszins und Frondienst für dieses Jahr abstatten, doch soll er dem Käufer noch zwei Tage unentgeltlich an dem Haus schaffen. Der Käufer erlaubt ihm, die Fenster in der oberen Stube hinwegzunehmen und anderweitig zu gebrauchen oder zu verkaufen [anschließend:] 1662 März 31, Sigmaringen, Hans Jerg Miller, Zimmermann zu Bingen, bekundet, daß er diesen Schuldbrief mit den drei letzten Zahlungen (Weihnachten 1662-1664) von 80 Gulden an Junker Johann Karl von Arzt, Jägermeister zu Sigmaringen, um ein gewisses Geld verkauft hat
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Thaiß Steffan von Bingen ist laut einem Kaufbrief für gekauftes eigenes Haus und Gärtlein dem Hans Georg Miller, Zimmermann daselbst, 220 Gulden schuldig geworden. Bei Übergabe des Kaufbriefs sind zu bezahlen 70 Gulden, an Weihnachten 1662 und 1663 je 30 Gulden und an Weihnachten 1664 20 Gulden. 70 Gulden hat der Aussteller für ihn zu bezahlen übernommen bei den Klosterfrauen zu Laiz: Diese 70 Gulden sind jährlich mit 3 Gulden 30 Kreuzer zu verzinsen. Weil der Verkäufer noch bis Martini im Haus bleiben will, soll er der Herrschaft Hornstein auch den Hauszins und Frondienst für dieses Jahr abstatten, doch soll er dem Käufer noch zwei Tage unentgeltlich an dem Haus schaffen. Der Käufer erlaubt ihm, die Fenster in der oberen Stube hinwegzunehmen und anderweitig zu gebrauchen oder zu verkaufen [anschließend:] 1662 März 31, Sigmaringen, Hans Jerg Miller, Zimmermann zu Bingen, bekundet, daß er diesen Schuldbrief mit den drei letzten Zahlungen (Weihnachten 1662-1664) von 80 Gulden an Junker Johann Karl von Arzt, Jägermeister zu Sigmaringen, um ein gewisses Geld verkauft hat
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Nr. 200
Repert. XVI B b Nr. 105, Kasten B, Fach 34
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 80 T 2 Grafschaft Sigmaringen: Urkunden
Grafschaft Sigmaringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1661 Oktober 24
Urkunden
Siegler: Johann Heinrich von und zu Hornstein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Blatt||Dorsualvermerk: Nr. 55 (braun, durchgestrichen), Nr. 69, Notizen des Johann Karl von Arzt über Einnahmen
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Petschaftrest und Unterschrift des Johann Heinrich von und zu Hornstein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Blatt||Dorsualvermerk: Nr. 55 (braun, durchgestrichen), Nr. 69, Notizen des Johann Karl von Arzt über Einnahmen
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Petschaftrest und Unterschrift des Johann Heinrich von und zu Hornstein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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