Thaiß Steffan von Bingen ist laut einem Kaufbrief für gekauftes eigenes Haus und Gärtlein dem Hans Georg Miller, Zimmermann daselbst, 220 Gulden schuldig geworden. Bei Übergabe des Kaufbriefs sind zu bezahlen 70 Gulden, an Weihnachten 1662 und 1663 je 30 Gulden und an Weihnachten 1664 20 Gulden. 70 Gulden hat der Aussteller für ihn zu bezahlen übernommen bei den Klosterfrauen zu Laiz: Diese 70 Gulden sind jährlich mit 3 Gulden 30 Kreuzer zu verzinsen. Weil der Verkäufer noch bis Martini im Haus bleiben will, soll er der Herrschaft Hornstein auch den Hauszins und Frondienst für dieses Jahr abstatten, doch soll er dem Käufer noch zwei Tage unentgeltlich an dem Haus schaffen. Der Käufer erlaubt ihm, die Fenster in der oberen Stube hinwegzunehmen und anderweitig zu gebrauchen oder zu verkaufen [anschließend:] 1662 März 31, Sigmaringen, Hans Jerg Miller, Zimmermann zu Bingen, bekundet, daß er diesen Schuldbrief mit den drei letzten Zahlungen (Weihnachten 1662-1664) von 80 Gulden an Junker Johann Karl von Arzt, Jägermeister zu Sigmaringen, um ein gewisses Geld verkauft hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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