Agatha Singenbergere von Singenberg bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihr auf Lebenszeit das Gut in Singenberg verliehen hat. Die Beliehene muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie darf nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("perend") Bäume darf sie nicht fällen. Jährlich reicht sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült in das Kloster 4 Scheffel Hafer, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 40 Eier, an die Bruderschaft von Ravensburg 1 lb d, alles in Ravensburger Maß und Währung. Der Ehrschatz beträgt 20 fl, zahlbar an Georgii. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.