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Rechtsstreitsache (vor dem Gogericht Gescher) des Johann Henrich Mesters aus Gescher (vertr. d.d. Prok. Bernard Macharius) ./. Berndt gen. Schulte Baynck (Baynick, Bajnck) aus Gescher, Eigenhöriger des Domkapitels. (Nur Prozessbruchstücke)
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Rechtsstreitsache (vor dem Gogericht Gescher) des Johann Henrich Mesters aus Gescher (vertr. d.d. Prok. Bernard Macharius) ./. Berndt gen. Schulte Baynck (Baynick, Bajnck) aus Gescher, Eigenhöriger des Domkapitels. (Nur Prozessbruchstücke)
Enthält: Mesters hat für den Schulten Baynick am Nettelkamp an der Beckel ein wüstes Stück Land urbar gemacht, dafür 5 Rt. bezahlt und das Recht erhalten, dieses Stück Land 10 Jahre lang ungestört zu gebrauchen, was ihm der Beklagte aber bald streitig machte. Vom Gografen und Richter Ferdinand von Büren wird der Beklagte aufgefordert, die Vereinbarung einzuhalten. Der Beklagte wendet alsdann ein, dass für ihm als Eigenhöriger des Domkapitels nicht ein örtliches Gogericht, sondern nur das geistliche Hofgericht in Münster zuständig sei.