Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um rückständige Zinsen aus einer alten Rentenverschreibung von 1604 von Konrad von Boenen und seinen Söhnen Georg und Konrad zugunsten von Johann und Konstantin von Judden für 1000 Goldgulden. Über den Rückstand gab es schon Vergleiche, und von Judden war in das als Sicherheit gesetzte Gut Balken immittiert. Die RKG- Appellation richtet sich gegen ein Urteil, mit dem unter Berufung auf einen Bescheid von 1648 eine Liquidation angeordnet und ein Liquidationskommissar benannt wurde. Strittig war insbesondere die Frage einer Verzinsung bereits festgestellter (Zins-) Rückstände.
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Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um rückständige Zinsen aus einer alten Rentenverschreibung von 1604 von Konrad von Boenen und seinen Söhnen Georg und Konrad zugunsten von Johann und Konstantin von Judden für 1000 Goldgulden. Über den Rückstand gab es schon Vergleiche, und von Judden war in das als Sicherheit gesetzte Gut Balken immittiert. Die RKG- Appellation richtet sich gegen ein Urteil, mit dem unter Berufung auf einen Bescheid von 1648 eine Liquidation angeordnet und ein Liquidationskommissar benannt wurde. Strittig war insbesondere die Frage einer Verzinsung bereits festgestellter (Zins-) Rückstände.
AA 0627, 566 - B 1487/4921
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1677-1680 (1575-1678)
Enthaeltvermerke: Kläger: Vormünder des Dietrich Bernhard von Boenen (Bönen, Bohnen) zum Berge: die Brüder seiner Mutter, Georg Wilhelm Vogt von Elspe zu Stirpe (Kr. Lippstadt) und Christian (Kaspar Christian) Vogt von Elspe zu Siedlinghausen (Kr. Brilon), (Bekl.: Witwe Ludolf Georgs von Boenen, Herrn zum Berge, Oberhausen (Overhausen) und Balken (Balke) (Bauerschaft Erlo, Kirchspiel Buer) und die Vormünder der Minderjährigen) Beklagter: Katharina Charlotte von Spiering, Witwe des Kölner Bürgermeisters Johann Wilhelm von Judden (Jüdden), Köln, und die Vormünder ihrer 4 unmündigen Kinder Franz Konstantin, Maria Walpurgis Antonetta, Johanna Katharina und Johann Wilhelm von Judden: Johann Friedrich von Metternich, Herr zu Heister (bei Unkel) und Niederberg (Kr. Euskirchen), und Bartholomäus Verhorst, Ratsverwandter und Weinmeister zu Köln, (Kl.: Bürgermeister Johann Wilhelm von Judden) Prokuratoren (Kl.): Kühorn (1677) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Höglin (1678) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kommissar des Kölner Offizials 1669-1675 - 2. Kölner Offizial 1675-1677 - 3. RKG 1677-1680 (1575-1678) Beweismittel: Acta priora, lat. (Q 5a). Rationes decidendi (Bl. 160 - 161). Facti species (Bl. 170- 171). Rentenverkauf durch Konrad von Boenen zum Berge und seine Ehefrau Gertrud von Palant an Luitgard von Nesselrode, wofür sie ihre Erbgüter Hof Balken (Vest Recklinghausen) und den Hof zu Vechtung (Gelsenkirchen) zum Pfand setzen, 1575 (14-20). Immission Juddens in den Hof Balken durch den Richter des kurköln. Hohen Weltlichen Gerichts zu Dorsten, 1670 (33f.). Schulden Boenens (44-47, 52-56, 87-92). Auszug aus der Konstitution des Erzbischofs Ernst von Köln, 1590, den Zinsfuß betr. (120f.). Revers Konrad Adolfs von Boenen zum Berge über den in seinem und seines Bruders Ludolf Georg Namen durch den Richter zu Mülheim an der Ruhr mit Johann Wilhelm von Judden ausgehandelten Vergleich betr. die Zahlung der rückständ. Zinsen, 1649 (126- 128). Vom Offizial Thomas Quentel gefertigte Rationes decidendi für das Appellationsurteil (160-162). Facti species (170f.). Beschreibung: 4 cm, 171 Bl., lose; Q 1 - 12, es fehlen Q 5b, 8 (Vollmacht Kühorn), 11 (Vollmacht Höglin), 2 Beilagen.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:40 MESZ
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