Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um rückständige Zinsen aus einer alten Rentenverschreibung von 1604 von Konrad von Boenen und seinen Söhnen Georg und Konrad zugunsten von Johann und Konstantin von Judden für 1000 Goldgulden. Über den Rückstand gab es schon Vergleiche, und von Judden war in das als Sicherheit gesetzte Gut Balken immittiert. Die RKG- Appellation richtet sich gegen ein Urteil, mit dem unter Berufung auf einen Bescheid von 1648 eine Liquidation angeordnet und ein Liquidationskommissar benannt wurde. Strittig war insbesondere die Frage einer Verzinsung bereits festgestellter (Zins-) Rückstände.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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