Ötlingen; Erhaltung von Denkmalen der Kunst und des Altertums, insbesondere die Übernahme eines Teils der dem Kunstmaler Hermann Daur zum Schutz des Ortsbildes anlässlich des neuerbauten Güthlinschen Hauses zu Ötlingen erwachsenen Unkosten auf die Staatskasse sowie die Instandsetzung des Fachwerkhauses Koger-Fingerlin von 1513 und des Wohngebäudes des Landwirts August Brombacher