Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seinem Küchenschreiber Ulrich Wilhelm von Gebweiler, dessen Ehefrau Katharina und deren Erben einen Gartenflecken, gelegen beim Schurmannshof (Schuermans hoff) zu Handschuhsheim und sich ziehend zum Lauer-Tor (lauwer dorlin), den zuvor der Müller besessen hatte, gegen einen jährlichen Martinszins in Höhe eines Kapauns zu erblichem Eigen.