Der Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister des Deutschen Ordens Heinrich [von Bobenhausen] sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ratifizieren und bestätigen einen Vertrag, den ihre Unterhändler zur Beilegung verschiedener Streitigkeiten ausgehandelt haben. Es ging dabei um die Verpflichtung der Eschhaie und Hirten, die Bestellung der Untergänger und Gemeindepfleger sowie die Höhe der Bußen in Setzingen [Alb-Donau-Kreis], die Frondienste von einem Gut in Temmenhausen ("Timmenhaussen") [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis] sowie die Besteuerung der Ordensgüter dort, die Strafen und Pfändungen in Bermaringen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis], das Besoldungsholz, das die Stadt Ulm vom Orden für ihren Stadtammann, den Büttelmeister und die vier Büttel fordert, sowie um die der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] von ihrer dortigen Badestube [das abgegangene Wölfleinsbad, Bereich Glöcklerstraße 6] zustehenden Abgaben und um das Recht des Beständners zur Verpfändung oder zum Verkauf seines Erbrechts.