Urkunde, einen zwischen dem königlichen Staatsfiskus und dem Pfarrlehen zu Hohnstein über Ablösung der von dem Kammergut Hohnstein an das gedachte Pfarrlehen zu entrichten gewesenen Naturalzinsen und der demselben auf Kammergutsgrundstücken zu gestattenden Hutung abgeschlossenen Rezess betreffend; Hohnstein, am 10. Januar 1844, confirmatum Dresden, am 19. Februar 1844.