Abt Eberhard [von Brandis] und der Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("Richenowe") [Lkr. Konstanz] verleihen dem Ulmer Bürger Heinrich Spalt, seiner Ehefrau Adelheid geb. Ernsthofer und deren Bruder Johann Ernsthofer drei Äcker in Ulm, deren Umfang auf ungefähr 6 Jauchert geschätzt wird, als Leibgeding. Ein Acker liegt im Braunland ("Braland") gegen Böfingen ("Beuingen") [Stadt Ulm] anstoßend an einen Acker des Klarissenklosters Söflingen ("der frowen von Sefflingen") [Stadt Ulm] und den Braunlandbrunnen. Die beiden anderen Äcker liegen im Örlinger Esch, wobei der eine auf das Katzental und Sperrers Acker stößt, der andere oberhalb des Siechenackers ebenfalls auf das Katzental und Sperrers Acker stößt. Die drei Äcker dürfen sie solange nutzen, wie einer von ihnen noch am Leben ist. Sie entrichten davon an das Kloster jährlich 4 Herbsthühner. Außerdem geben sie von dem Acker im Braunland 2 Imi von dem Getreide, des dort gerade angebaut wird, und von den Äckern im Örlinger Esch 3,5 Imi Getreide sowie den Zehnt von allen drei Äckern. Liegen die Äcker brach, muss kein Getreide geliefert werden. Sind die erwähnten drei Personen verstorben, fallen die Äcker wieder an das Kloster zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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