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Die von dem Simon Pfeifer aus Mistlau nachträglich nachgesuchte lehenherrliche Erlaubnis zur Vertauschung seines, mit einem Handdienst belasteten Hauses gegen das Wohnhaus, Scheune, Hofreite und Garten von dem Pratz und die Genehmigung derselben unter der Voraussetzung, dass von Seiten des Kameralamts Rot am See, gegen welches das vormalige Pratzler'sche Wohngebäude gültbar ist, der Transferierung seines Köblerdienstes auf dasselbe, kein Anstand deshalb erhoben wird. Das dabei zur Sprache gekommene Versehen des Gemeinderats Gaggstatt wegen erteilter Erkenntnis über den fraglichen Häuser-Tausch ohne vorausgegangene lehenherrliche Erlaubnis hat durch eine schriftliche Bitte um geneigte Nachsicht seine Erledigung gefunden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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