Suchergebnisse
  • 194 von 10.103

Adam Flietorff, Bürger zu Weilburg, und seine Frau Else stiften gesunden Leibes zu Lob und Ehre des allmächtigen Gottes, der Gottesmutter Maria und aller lieben Heiligen, zu Trost, Hilfe und Heil ihrer armen Seelen und der ihrer Voreltern und Nachkommen testamentarisch ihr Jahrgedächtnis im St. Walpurgisstift zu Weilburg mit 1/2 Gulden ewiger Gülte Frankfurter Währung, fällig am 24. August ('uff sant Bartholomeus tage apostoli'), aus ihrem 'gryende' und Wiesenfleck jenseits der Lahn ('Loen') gegenüber dem gehauenen Stein 'obendig Elpes gryendt' gelegen. Das Testament soll am 7. September ('uff unßer lieben frauwen abent zu latin g(e)n(an)t nativitatis'), wenn man die Jahrzeit ihres Sohns, Herrn Johann Sutoris, begeht, gehalten werden, und alle Kapitelsherren oder Vikare, die an dem Tage Messe lesen und ihrer dabei gedenken, sollen sich den 1/2 Gulden teilen. Bei Leistungsversäumnis kann das Stift oder dessen Präsenzmeister den Wiesenfleck gerichtlich einziehen ('inholen, infordern'), wie zu Weilburg rechtsüblich. Die Ablösung ist jährlich am 24. August gegen die Kaufsumme und fällige Gülte unter Rückgabe dieser Urkunde gestattet. Die Stiftsherren sollen dann dafür wieder 1/2 Gulden Gülte kaufen, damit die Jahrzeit ewig gehalten wird. - Reynharts Hen, Bürgermeister, 'Wilhem' Spitzfaden und Girnant, beide Schöffen und Schöffenmeister des Gerichts Weilburg, künden das Siegel der Stadt an.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...