Otto Waldbott (Otte Walpoede) von Bassenheim bekennt für sich und seine Erben, daß ihm sein Neffe (neven) Johann Waldbott erblich seinen Hof in Polch (Poilch), genannt Vogthof von Sayn (fois hoiff van Seyn), ein Gut zu Kettig (Kütge, Ketge) und eine Weingülte von 2 Ohmen zu Güls (Gulse) verkauft hat gemäß dem darüber aufgestellten Kaufvertrag. Otto verpflichtet sich für sich und seine Erben, Johann oder seinen Erben jederzeit zwischen Martinstag (Nov. 11) und Weihnachten eines jeden Jahres den Wiederkauf zu gestatten gegen 400 gute oberländische rheinische Gulden in einer Summe und Münze der Kürfürsten am Rhein, sicher nach Koblenz (Covelentze) oder Andernach zu liefern. - Zeugen: Johann, Schöffe zu Andernach. Sr.: Ausst. und Johann Schuwedinst. Ausf. Perg., Einriß - 2 Sg. anh., besch. - Rv.