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Klage gegen die Erhebung von Türkensteuern durch den Beklagten im Jahre 1567 von den Untertanen der Kläger zu Arzdorf (Rhein- Sieg-Kr.), wobei einige Eingesessene von Arzdorf gefangengenommen worden sind. Damit werde die hohe und niedere Obrigkeit der Kläger verletzt. Der Beklagte streitet ab, daß Arzdorf ein Reichslehen sei. Es läge vielmehr in der Grafschaft Neuenahr und unterstände derjül. Landesobrigkeit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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