Kaufvertrag, beurkundet vom königlichen Notar Adolph Schäzler in Scheinfeld über den namens Seiner Durchlaucht für die hiesige Standesherrschaft vom Ruthmannsweiler Gütler Johann Georg Popp um den Preis von 310 Mark eigentümlich erworbenen Acker Plan-Nr. 401 per 48 Ar an den Walkerleiten in der Steuergemeinde Ruthmannsweiler.

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Staatsarchiv Nürnberg