Heydenricus, Cantor der Soester (Susaciensis) Kirche, bekundet als in dieser Sache bestellter Richter, daß zwischen Dekan und Kapitel der Mescheder Kirche und dem Ritter Friedrich von Sassendorp ein Streit bestehe über gewisse Zubehörteile und Pensionen, die zu gewissen Terminen im Laufe des Jahres vom Haupthof Sassendorf (Sassendorp) bei Soest an die Mescheder Kirche entrichtet zu werden pflegten. Unter Vermittlung der beiderseitigen Freunde kommt es zu folgender Vereinbarung: Der Ritter will dem Stift jährlich zu Michaelis 33 Schillinge in der Münze, wie sie von altersher von diesem Hof entrichtet wurde, und zwei Malter in dem Maß, wie es zu Soest üblich ist, geben, außerdem zu Purificatio Mariae (2. Feb.) 33 Schillinge und 18 Scheffel (modios) Weizen. Damit soll der Ritter mit seinen Erben von allen Abgaben befreit sein, die sonst noch früher von diesem Hof gezahlt wurden. Dem Propst zu Meschede bleiben aber seine Pensionen aus dem Hofe vorbehalten. Siegelankündigung des Dechants, des Kapitels und des Ritters. Geschehen und gegeben 1319 Mai 4 (crastino inventionis sancte crucis). Zeugen: Johannes Snap, Kanoniker zu Soest, Albert, Vikar ebenda, Theoderich von Honrode, Ritter, und Friedrich von Mellrich (Meldrike), Knappe.