Der Official des geistlichen Gerichtshofes zu Münster beurkundet, daß Anna Torck, Tochter Johanns Asbeck Torck, bei ihrer Aufnahme in das Stift Überwasser, auf die Erbfolge in ihre väterlichen Güter, jedoch mit Vorbehalt ihres Rechtes für künftige Sterbfälle, verzichtet