Es wird bekundet: Aebrecht Hosser, Kaplan von St. Nikolaus zu dem Hünenstein (Hunnenstain) bei Trochtelfingen, hat seine Dotation von 5 Schilling Heller Zinses aus Wil Neckers Gut zu Steinhilben (Stainhuilben) gerichtlich erklagt und gewonnen. Die 5 Schilling Heller Zins sollen jetzt Ludwig Schmid, genannt Ludwig Weber, zu Steinhilben und dessen Erben jährlich an Martini geben aus den Gütern zu Steinhilben: 2 Mannsmahd Holzwiesen in den Fuillen (Begrenzung: Hans Richgers Wiese von Trochtelfingen; Aeberlin Hoenis Wiese), 1 Jauchert Ackers vor Haertiß Birckach (Anwander: Vogt; Äcker zu den Stoecken auf St. Nikolaus Acker), 1 1/2 Jauchert Ackers vor Schopffelloch (anwandet auf den Oberstetter Weg; Begrenzung: Äcker des Heinz Beck und Conlin Wilhalm). Wiese und Äcker mit Zubehör sind frei und eigen. Ludwig Weber hat Wiese und Äcker inne und bebaut sie. Davon soll er die 5 Schilling Heller Zins jährlich an Martini, 8 Tage vorher oder nachher dem Kaplan von St. Nikolaus und dessen Nachkommen oder Verwesern zu dem Hünenstein geben. Ludwig Weber und dessen Erben können Wiese und Äcker, wenn sie wollen, als Erbgut innehaben und ihre Gerechtigkeit versetzen und verkaufen, doch ohne Schaden für St. Nikolaus und seine Kapläne an Gerechtigkeit, Zins und Gült. Wer das Gut erhält, soll es von den Kaplänen von St. Nikolaus empfangen zu dem vorgenannten Zins Notta Bene: Dise 5 Schilling Heller nicht unter dem 1 Gulden 20 Kreuzer von Michael Heitzelman gegeben worden laut des stifftungsbrieff, wie zur sehen stehet Wildnuckhers [?] Bonis ... gut, hier aber Wihlneckhers gut oder nach abenderung der Nahmen oder verkauffung oder gegeben wird von dem widumbsgut, so itzt Carolus Bausch besitzet, so müesßen selbe widerum abgelößt worden seyn, denn der zins in denen heymodten [?] nicht gefunden, auch nicht besonders eingezogen wird. Auch habe ich das instrument und versicherungsbrieff der weltlichen Obrigkeith übergeben, um solche 5 Schilling Heller widerum an das Beneficium vindicieren zue können, aber auch von da aus für verlohren angesehen und abgewisßen worden, so vihl zue Nachricht steht mithin zur eignen einsehung a(nn)o 1785

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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