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Verzeichnis von Mineralien, die 1784 nach Schloss Hohenheim überführt wurden
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Antiquar Professor Johann Friedrich Vischer meldet, auf den durch Kammerherr (Karl) von Gemmingen überbrachten herzoglichen Befehl vom 12. April (1784) die Überführung von 21 Posten Mineralien aus dem Palais der Gräfin von Hohenheim (in Ludwigsburg?) nach Schloß Hohenheim durchgeführt zu haben, bittet um Legitimation und erhält diese am 3. Mai 1784. Abschrift.
Übereinstimmung mit früheren Verzeichnissen:
- der erste Posten (130 Tafeln württembergische Marmorarten) ist nicht näher beschrieben;
- die übrigen 21 Stücke sind einerseits mit den Nummern bezeichnet, die sie im Palais der Gräfin von Hohenheim trugen, andererseits mit ihren Nummern im Hauptinventar von 1777 (Nr. 871, 874, 1326, 1341, 1468, 1516, 1517, 1520, 1737, 1740, 1773, 2330, 3294, 3296, 3323, 3324, 3352, 3356, 3385, 3490; vgl. A 20 a Bü 116 und Bü 15 Nr. 1).
NB: Aus einer Kopie dieses Verzeichnisses im Hauptinventar der Kunstkammer von 1785 (A 20 a Bü 130, fol. 257-259) geht hervor, dass die verzeichneten Objekte 1784 an König Christian VII. von Dänemark geschickt wurden. Vgl. a. Sturzbericht von 1784/85 (A 20 a Bü 119).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.