Erzbischof Gerlach (v. Nassau) von Mainz bekundet, dass er mit Ritter Oswald Groschlag v. Dieburg, Heinrich Groschlag und Ydal Groschlag einen Ver...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1165-1400
1363 Februar 5, Aschaffenburg
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Sonntag nach Unser Frauentag Purificacionis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Gerlach (v. Nassau) von Mainz bekundet, dass er mit Ritter Oswald Groschlag v. Dieburg, Heinrich Groschlag und Ydal Groschlag einen Vertrag geschlossen habe über die genannte Aufteilung der Huben in den Gerichten Ober-Dieburg, unter den Weiden und Holzhausen, der Zolleinnahmen des Mainzer Stifts in Dieburg, sowie von Gerichtsgebühren, Gülten, Zinswein und anderen Abgaben. Ferner habe der Aussteller auf seine Rechte am Steinernen Haus zu Dieburg zugunsten der Groschlag verzichtet und die Hofstätte des Stifts auf der Wiese, auf dem Steinweg vor der Stadt gegen die Mühlstatt der Groschlag vor der Holzhauser Pforte getauscht, wobei dere genannte Einkünfte aus der Mühlstatt diesen künftig zu genannten Zeiten aus der Kellerei Dieburg zukommen sollen. Während den Groschlags alle Freiheiten erhalten bleiben, soll diese Verschreibung für die Ulner nicht gelten, da mit ihnen ein besonderer Vertrag geschlossen werden muss
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 11 - Abschrift, Perg; Wo Abt. 159 K 75 U 21 Bl. 23 - 25 Abschrift 14./15. Jh.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Gerlach (v. Nassau) von Mainz bekundet, dass er mit Ritter Oswald Groschlag v. Dieburg, Heinrich Groschlag und Ydal Groschlag einen Vertrag geschlossen habe über die genannte Aufteilung der Huben in den Gerichten Ober-Dieburg, unter den Weiden und Holzhausen, der Zolleinnahmen des Mainzer Stifts in Dieburg, sowie von Gerichtsgebühren, Gülten, Zinswein und anderen Abgaben. Ferner habe der Aussteller auf seine Rechte am Steinernen Haus zu Dieburg zugunsten der Groschlag verzichtet und die Hofstätte des Stifts auf der Wiese, auf dem Steinweg vor der Stadt gegen die Mühlstatt der Groschlag vor der Holzhauser Pforte getauscht, wobei dere genannte Einkünfte aus der Mühlstatt diesen künftig zu genannten Zeiten aus der Kellerei Dieburg zukommen sollen. Während den Groschlags alle Freiheiten erhalten bleiben, soll diese Verschreibung für die Ulner nicht gelten, da mit ihnen ein besonderer Vertrag geschlossen werden muss
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 11 - Abschrift, Perg; Wo Abt. 159 K 75 U 21 Bl. 23 - 25 Abschrift 14./15. Jh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ