Antifa-Ausschüsse der KPTsch (Bestand)
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P 514 (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 08. Parteien, Organisationen, Vereine und Verbände >> 08.01. Parteien >> 08.01.05. Antifa-Ausschüsse der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei
1945 - 1946
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: In der Tschechoslowakei begannen nach dem Ende des Krieges kommunistische Ortsgruppen und zusammen mit Sozialdemokraten gebildete Antifa-Ausschüsse mit der listenmäßigen Erfassung der Faschisten, Antifaschisten und Widerstandskämpfer. Viele nicht belastete Bürger bemühten sich um eine »Antifa-Legitimation« als Voraussetzung für den Erwerb der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft. Zu diesem Zweck mussten mit dem Antrag Fragebögen und politische Lebensläufe eingereicht werden. Ungeachtet der Erteilung dieser Legitimationen verschlechterte sich die Situation der sudetendeutschen Antifaschisten seit Mitte des Jahres 1945 immer mehr. Als sich auch die Antifaschisten zunehmend Repressalien, Verfolgung und Internierung ausgesetzt sahen, begannen sie zunächst auf eigene Initiative das Land zu verlassen. Auf staatlicher Ebene wurden Absprachen zur Organisation der Aussiedlung getroffen, die im September 1945 zur Schaffung der Zentralverwaltung für deutsche Umsiedler (ZVU) führte. Nach der spontanen Vertreibung in der ersten Jahreshälfte nahm somit im Herbst 1945 eine erste Phase des organisierten Antifa-Transfers Gestalt an, die bis zum Frühjahr 1946 dauerte. Die Aussiedlung der Antifaschisten erfolgte auf der Grundlage von Sonderverträgen. Je nach Einstufung in die Gruppen I (aktive Antifaschisten), II (Antifaschisten) oder III (Sozialdemokraten und andere Nazigegner) waren damit Vergünstigungen verbunden. Organisatorisch bewältigt wurde die Übersiedlung der deutschen Antifaschisten auf lokaler Ebene von Antifa-Ortsgruppen. Erneut erfolgte eine politische Überprüfung, welche die Grundlage für die Einstufung in die Antifa-Kategorien und die Bewilligung einer »privilegierten Ausreise« bildete. Nochmals waren ausführliche politische Lebensläufe zu schreiben und Fragebögen auszufüllen, in denen vor allem Mitgliedschaft und Funktionen in der KPTsch sowie antifaschistisches Verhalten nachzuweisen und mit Zeugen zu belegen waren. Mit dem Anschluss an die Auswanderungsaktion verzichteten die Betreffenden gleichzeitig auf das Ersuchen um die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft. Die von den Antifa-Ortsberatern weitergeleiteten Fragebögen und Lebensläufe wurden von den Bezirks-Antifastellen geprüft. Diese nahmen die Einstufung vor und legten entsprechende Listen an. Die Unterlagen durchliefen noch mehrere bürokratische Instanzen und wurden vom tschechoslowakischen Innenministerium abschließend bestätigt. Zunächst durften die der Stufe I zugeordneten Ausreisewilligen das Land verlassen, Angehörige der Stufe II folgten im Verlauf des Jahres 1946. Parallel kam es weiter zu unorganisierten Übersiedlungen. Die Transporte waren orts- und gebietsweise zusammengestellt und wurden von einem Transportleiter begleitet. Mitte 1946 setzte die Zwangsausweisung der gesamten sudetendeutschen Bevölkerung ein, wodurch sich die Bedingungen für die Umsiedlung der Antifaschisten deutlich verschlechterten. Alle organisierten Antifa-Transporte passierten sächsische Aufnahmestellen, in denen Umsiedlerstellen der KPD bzw. der SED eingerichtet wurden. Die Ankömmlinge wurden nochmals politisch überprüft und nach Feststellung der beruflichen Qualifikation und der politischen Einsatzfähigkeit erfolgte die Weiterleitung in die anderen Länder und Provinzen.
Bestandsinformationen: Die Bestandsbezeichnung für die Unterlagen der sudetendeutschen Antifa-Umsiedlung im Bezirksparteiarchiv Halle lautete »KP Tschechoslowakei« (VI/KPC/1ff.). Um die Provenienz der Unterlagen aus der Tätigkeit der Antifa-Ausschüsse zu verdeutlichen, wurde die Bestandsbezeichnung in »Antifa-Ausschüsse der KPTsch« verändert. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass diese Ausschüsse zumindest teilweise zusammen mit den Sozialdemokraten gebildet wurden. Ebenso war ein erheblicher Teil der Umsiedler, aber eben nicht alle, Mitglied der Kommunistischen Partei.
Im Bestand »Antifa-Ausschüsse der KPTsch« finden die Vorbereitung und Durchführung der Aussiedlung der deutschen Antifaschisten in die Sowjetische Besatzungszone ihren schriftlichen Niederschlag. Das Gros der Unterlagen bilden die Fragebögen und politischen Lebensläufe, die im Rahmen der organisierten Ausreise einzureichen waren, sowie die auf dieser Grundlage erstellten, nach Ortschaften geordneten Transportlisten der Ausreisewilligen. Letztere enthalten, nach Familien zusammengestellt, die Namen von Hunderten von Umsiedlern mit der Angabe von Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Geschlecht. Dazu kommen Berufsstatistiken, Aufschlüsselungen nach Berufsgruppen und politische Einsatzlisten. In geringerem Umfang sind die im Frühjahr/Sommer 1945 im Zusammenhang mit dem Bemühen um den Erhalt von »Antifa-Legitimationen« entstandenen Unterlagen und die Legitimationen selbst überliefert. Die Unterlagen sind überwiegend in Deutsch, einige Schriftstücke liegen in tschechischer Sprache vor. Die Akten enthalten auch einige Listen von NSDAP-Mitgliedern, Unterlagen zur Überprüfung der politischen Vergangenheit einzelner Personen und ihres Verhaltens während des Krieges sowie »Politische Personalausweise«, welche die Mitgliedschaft in der KPTsch bis 1938 bestätigen. In geringem Umfang sind Schreiben zur Überprüfung der Transportlisten durch die Bezirkskommission enthalten, in deren Ergebnis einzelne Personen bzw. Familien aus den »bevorzugten« Transporten gestrichen wurden. Rundschreiben über die organisatorische Abwicklung der Transporte sind nur wenige überliefert. Eine Besonderheit stellen die Unterlagen bezüglich der sudetendeutschen Emigration in England dar.
Bestandsbildner sind die lokalen Antifa-Kanzleien oder Ausschüsse. Die Unterlagen wurden gemeinsam mit den Transportlisten von den Transportbegleitern mit in die Sowjetische Besatzungszone gebracht. In den Umsiedlerlagern kamen vereinzelt weitere Unterlagen dazu. Beispielsweise finden sich in den Akten politische Einsatzlisten, Aufstellungen mit den neuen Adressen der Umsiedler oder Bewerbungen um eine berufliche Anstellung. Eine Parallelüberlieferung speziell zur Aussiedlung der sudetendeutschen Antifaschisten (vor allem Transportlisten und andere namentliche Aufstellungen) ist in geringem Umfang auch in den Beständen SED-Landesleitung und Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden.
Auf der Grundlage des am 28. Dezember 1992 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landesvorstand der PDS Sachsen-Anhalt geschlossenen Einbringungsvertrages wurden die Bestände des ehemaligen SED-Bezirksparteiarchivs Halle im Jahr 1993 in das Landesarchiv Merseburg übernommen.
Zusatzinformationen: Insbesondere auch hinsichtlich der organisations- und bestandsgeschichtlichen Angaben wird auf die folgende Publikation verwiesen:
Die Überlieferung von KPD und SPD 1945/46 sowie der Antifa-Ausschüsse der KPTsch im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Bearb. von Andrea Buse, Jana Lehmann, Dirk Schleinert, Angelika Sell, Uta Thunemann. Hrsg. vom Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt. Magdeburg, 2006
(Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, Reihe A: Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; Bd. 19).
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: In der Tschechoslowakei begannen nach dem Ende des Krieges kommunistische Ortsgruppen und zusammen mit Sozialdemokraten gebildete Antifa-Ausschüsse mit der listenmäßigen Erfassung der Faschisten, Antifaschisten und Widerstandskämpfer. Viele nicht belastete Bürger bemühten sich um eine »Antifa-Legitimation« als Voraussetzung für den Erwerb der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft. Zu diesem Zweck mussten mit dem Antrag Fragebögen und politische Lebensläufe eingereicht werden. Ungeachtet der Erteilung dieser Legitimationen verschlechterte sich die Situation der sudetendeutschen Antifaschisten seit Mitte des Jahres 1945 immer mehr. Als sich auch die Antifaschisten zunehmend Repressalien, Verfolgung und Internierung ausgesetzt sahen, begannen sie zunächst auf eigene Initiative das Land zu verlassen. Auf staatlicher Ebene wurden Absprachen zur Organisation der Aussiedlung getroffen, die im September 1945 zur Schaffung der Zentralverwaltung für deutsche Umsiedler (ZVU) führte. Nach der spontanen Vertreibung in der ersten Jahreshälfte nahm somit im Herbst 1945 eine erste Phase des organisierten Antifa-Transfers Gestalt an, die bis zum Frühjahr 1946 dauerte. Die Aussiedlung der Antifaschisten erfolgte auf der Grundlage von Sonderverträgen. Je nach Einstufung in die Gruppen I (aktive Antifaschisten), II (Antifaschisten) oder III (Sozialdemokraten und andere Nazigegner) waren damit Vergünstigungen verbunden. Organisatorisch bewältigt wurde die Übersiedlung der deutschen Antifaschisten auf lokaler Ebene von Antifa-Ortsgruppen. Erneut erfolgte eine politische Überprüfung, welche die Grundlage für die Einstufung in die Antifa-Kategorien und die Bewilligung einer »privilegierten Ausreise« bildete. Nochmals waren ausführliche politische Lebensläufe zu schreiben und Fragebögen auszufüllen, in denen vor allem Mitgliedschaft und Funktionen in der KPTsch sowie antifaschistisches Verhalten nachzuweisen und mit Zeugen zu belegen waren. Mit dem Anschluss an die Auswanderungsaktion verzichteten die Betreffenden gleichzeitig auf das Ersuchen um die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft. Die von den Antifa-Ortsberatern weitergeleiteten Fragebögen und Lebensläufe wurden von den Bezirks-Antifastellen geprüft. Diese nahmen die Einstufung vor und legten entsprechende Listen an. Die Unterlagen durchliefen noch mehrere bürokratische Instanzen und wurden vom tschechoslowakischen Innenministerium abschließend bestätigt. Zunächst durften die der Stufe I zugeordneten Ausreisewilligen das Land verlassen, Angehörige der Stufe II folgten im Verlauf des Jahres 1946. Parallel kam es weiter zu unorganisierten Übersiedlungen. Die Transporte waren orts- und gebietsweise zusammengestellt und wurden von einem Transportleiter begleitet. Mitte 1946 setzte die Zwangsausweisung der gesamten sudetendeutschen Bevölkerung ein, wodurch sich die Bedingungen für die Umsiedlung der Antifaschisten deutlich verschlechterten. Alle organisierten Antifa-Transporte passierten sächsische Aufnahmestellen, in denen Umsiedlerstellen der KPD bzw. der SED eingerichtet wurden. Die Ankömmlinge wurden nochmals politisch überprüft und nach Feststellung der beruflichen Qualifikation und der politischen Einsatzfähigkeit erfolgte die Weiterleitung in die anderen Länder und Provinzen.
Bestandsinformationen: Die Bestandsbezeichnung für die Unterlagen der sudetendeutschen Antifa-Umsiedlung im Bezirksparteiarchiv Halle lautete »KP Tschechoslowakei« (VI/KPC/1ff.). Um die Provenienz der Unterlagen aus der Tätigkeit der Antifa-Ausschüsse zu verdeutlichen, wurde die Bestandsbezeichnung in »Antifa-Ausschüsse der KPTsch« verändert. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass diese Ausschüsse zumindest teilweise zusammen mit den Sozialdemokraten gebildet wurden. Ebenso war ein erheblicher Teil der Umsiedler, aber eben nicht alle, Mitglied der Kommunistischen Partei.
Im Bestand »Antifa-Ausschüsse der KPTsch« finden die Vorbereitung und Durchführung der Aussiedlung der deutschen Antifaschisten in die Sowjetische Besatzungszone ihren schriftlichen Niederschlag. Das Gros der Unterlagen bilden die Fragebögen und politischen Lebensläufe, die im Rahmen der organisierten Ausreise einzureichen waren, sowie die auf dieser Grundlage erstellten, nach Ortschaften geordneten Transportlisten der Ausreisewilligen. Letztere enthalten, nach Familien zusammengestellt, die Namen von Hunderten von Umsiedlern mit der Angabe von Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Geschlecht. Dazu kommen Berufsstatistiken, Aufschlüsselungen nach Berufsgruppen und politische Einsatzlisten. In geringerem Umfang sind die im Frühjahr/Sommer 1945 im Zusammenhang mit dem Bemühen um den Erhalt von »Antifa-Legitimationen« entstandenen Unterlagen und die Legitimationen selbst überliefert. Die Unterlagen sind überwiegend in Deutsch, einige Schriftstücke liegen in tschechischer Sprache vor. Die Akten enthalten auch einige Listen von NSDAP-Mitgliedern, Unterlagen zur Überprüfung der politischen Vergangenheit einzelner Personen und ihres Verhaltens während des Krieges sowie »Politische Personalausweise«, welche die Mitgliedschaft in der KPTsch bis 1938 bestätigen. In geringem Umfang sind Schreiben zur Überprüfung der Transportlisten durch die Bezirkskommission enthalten, in deren Ergebnis einzelne Personen bzw. Familien aus den »bevorzugten« Transporten gestrichen wurden. Rundschreiben über die organisatorische Abwicklung der Transporte sind nur wenige überliefert. Eine Besonderheit stellen die Unterlagen bezüglich der sudetendeutschen Emigration in England dar.
Bestandsbildner sind die lokalen Antifa-Kanzleien oder Ausschüsse. Die Unterlagen wurden gemeinsam mit den Transportlisten von den Transportbegleitern mit in die Sowjetische Besatzungszone gebracht. In den Umsiedlerlagern kamen vereinzelt weitere Unterlagen dazu. Beispielsweise finden sich in den Akten politische Einsatzlisten, Aufstellungen mit den neuen Adressen der Umsiedler oder Bewerbungen um eine berufliche Anstellung. Eine Parallelüberlieferung speziell zur Aussiedlung der sudetendeutschen Antifaschisten (vor allem Transportlisten und andere namentliche Aufstellungen) ist in geringem Umfang auch in den Beständen SED-Landesleitung und Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vorhanden.
Auf der Grundlage des am 28. Dezember 1992 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landesvorstand der PDS Sachsen-Anhalt geschlossenen Einbringungsvertrages wurden die Bestände des ehemaligen SED-Bezirksparteiarchivs Halle im Jahr 1993 in das Landesarchiv Merseburg übernommen.
Zusatzinformationen: Insbesondere auch hinsichtlich der organisations- und bestandsgeschichtlichen Angaben wird auf die folgende Publikation verwiesen:
Die Überlieferung von KPD und SPD 1945/46 sowie der Antifa-Ausschüsse der KPTsch im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Bearb. von Andrea Buse, Jana Lehmann, Dirk Schleinert, Angelika Sell, Uta Thunemann. Hrsg. vom Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt. Magdeburg, 2006
(Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, Reihe A: Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; Bd. 19).
Laufmeter: 1.98
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST