Georg Leipert zu Harthausen und Anna Dürckh, Witwe des verstorbenen Stoffel Guldin zu Harthausen, beide spethische Untertanen, treffen mit Konsens ihrer Obrigkeit, des Junkers Johann Christoph Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Neufra und Bronnen, eine Heiratsabrede: 1. Baldige öffentliche kirchliche Eheschließung 2. Anna Dürckh bringt aus 1. Ehe einen "schon ziemlich erwachsenen, ber bresthaften" Sohn Jakob ein. Dieser soll bei dem Ehepaar Verpflegung und Kleidung haben, soll aber nach seinem Vermögen dem Stiefvaterarbeiten helfen, könnte auch durch Viehhüten und anderes seinen Lohn verdienen 3. Georg Leipert hat einen Bauernhof und ein Gült- oder Zinsgut inne. Anna Dürckh bringt eine schlechte Behausung ein, die ihr verstorbener Mann von dem Flecken [Harthausen] für 40 Gulden gekauft, aber mit nur 17 Gulden bezahlt hat, ferner 1 Jauchert Ackers in der Dückhe gegen Wilsingen (1), 6 Ime (?) Hanfgarten, die für 2 Gulden von der Witwe des Schuizers gekauft wurden, und Früchte und Hausrat im taxierten Wert von 40 fl 4. Wenn Anna Dürckh vor ihrer Mann stirbt, soll der Sohn als Erbanteil und Weglösung von dem leipertschen Gut 30 Gulden erhalten in Raten zu 10 Gulden. Der Sohn darf auf Lebenszeit in der Behausung des Stiefvaters wohnen, wenn er ledig bleibt, soll auch Kost und Unterhalt haben 5. Wenn Leipert vor Anna stirbt, sollen sie und evtl. Kinder dieser Ehe Leiperts Gut und Hof haben. Sie darf eine 3. Ehe eingehen. Kinder aus 2. Ehe erben bei ihrem Tod Gut und Hof bevorzugt vor Kindern aus 3. Ehe Bei auftretenden anderen Fällen und Mißverständnissen, die in dieser Heiratsabrede nicht enthalter sind, soll es nach Gewohnheit und Herkommen der spethischen Herrschaft gehalten werden. Für jede der beiden Parteien wird ein Heiratsbrief verfertigt (1) Wilsingen, Kreis Münsingen