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Ludwig von Wengenroth ('Wendelingerode') verpflichtet sich mit seiner Frau Heilwig, wie es seine Schwiegermutter ('socrus'), Frau ('domina') Mechtild, und Ritter Konrad, deren Sohn, sein Schwager ('sororius'), in ihrem letzten Willen bestimmten, zu deren Seelenheil jährlich seiner Schwägerin ('sororie') Mechtild, Nonne des Zisterzienserordens in Gnadenthal, auf Lebenszeit aus seinem Erbe in Güls ('Gulse'), das Benigna, Witwe des Thomas, von ihm hat und bebaut, 12 Schilling Kölner Pfennig üblicher Münze und 2 Ohm Wein, diesen auf seine Kosten, ins Kloster zu entrichten. Während er nach ihrem Tode von der Entrichtung der 12 Schilling befreit ist, hat er den Wein der Äbtissin und dem Konvent weiter zu liefern, kann die Verpflichtung jedoch mit 12 Mark Kölner Pfennig zurückkaufen. Für die richtige Leistung wählte sich Mechtild den Meffrid von Steinenbach zum Vormund ('tutorem'), der die Erfüllung von ihm verlangen kann. - Es siegeln Abt Theoderich des Klosters Marienstatt ('loci sancte Marie in Nistria'), der vorgenannte Richwin, Rektor der Kirche in Vallendar, und der Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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