Rentkastenamt Straubing (Bestand)
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Rentkastenamt Straubing Rentkastenamt Straubing (Rep. 210)
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> I. Ältere Bestände (Herzoglich/kurfürstlich bayerische und landständische Behörden des 16. - 18. Jahrhunderts) >> B. Behörden im Rentmeisteramt Straubing >> 1.) Mittelbehörden
1438-1804
Vorwort: Geschichte
Zu den Aufgaben der Viztume (deren erster bereits 1204 erwähnt wird) gehörte ursprünglich auch die Verrechnung der für den Herzog eingenommenen Geldbeträge. Zur Unterstützung bei ihren im Spätmittelalter wachsenden finanziellen Aufgaben zogen sie Land- bzw. Rentschreiber heran, zu deren Beaufsichtigung Rentmeister eingesetzt wurden. Diese gewannen bald solche Bedeutung, dass sich die Bezeichnung "Rentmeisterämter", dann kürzer "Rentämter", für die Viztumämter einbürgerte. Um 1500 gab es in Bayern insgesamt sieben Rentämter: Landshut, Burghausen, Wasserburg, Oberland bzw. Ingolstadt und Weiden für Bayern-Landshut, Ober- und Unterland bzw. München und Straubing für Bayern-München.
Nach der Wiedervereinigung des Herzogtums Bayern wurden die Rentämter neu organisiert: 1507 wird erstmals die Einteilung des Herzogtums in die Rentmeisterämter München und Burghausen ("Oberland") sowie Landshut und Straubing ("Unterland") erwähnt. Diese Organisation bestand von 1507 bis 1779; sie bildet auch die Grundlage für alle Landesbeschreibungen Bayerns (z.B. Michael Wenings vierbändige Topographie Bayerns, 1700 - 1726).
Das Rentmeister- oder Rentamt Straubing umfasste die Stadt Straubing sowie die (bis 1765 in drei Gruppen eingeteilten) Land- und Pfleggerichte Abbach, Dietfurt, Donaustauf [Anm.: Die zum Hochstift Regensburg gehörige Herrschaft Donaustauf war von 1486 bis 1710 bzw. 1715 an Bayern verpfändet und wurde in dieser Zeit als Pfleggericht des Rentamts Straubing verwaltet], Haidau, Kelheim, Stadtamhof ("obere Gerichte"); Cham [Anm.: Stadt und Grafschaft Cham fielen zusammen mit der Oberpfalz 1623/1628/1648 an Bayern und wurden während des Spanischen Erbfolgekrieges 1706 - 1714 nochmals zur Oberpfalz und damit zur Kurpfalz geschlagen], Furth, Kötzting, Mitterfels, Neukirchen, Straubing, Viechtach ("mittlere Gerichte"); Bärnstein, Deggendorf, Dießenstein, Hengersberg, Leonsberg, Linden, Regen, Schwarzach, Weißenstein [Anm.: Die Herrschaften Weißenstein und Zwiesel wurden erst 1607 von Maximilian I. nach dem Aussterben der Degenberger erworben], Winzer [Die Herrschaft Winzer wurde 1603 durch Maximilian I. von Wolf Jakob Grafen zu Schwarzenberg gekauft], und Zwiesel [Anm.: Die Herrschaften Weißenstein und Zwiesel wurden erst 1607 von Maximilian I. nach dem Aussterben der Degenberger erworben] ("untere Gerichte").
Infolge der ersten Auflösung der Regierung (und damit der Aufteilung des Rentamts) Landshut im Jahre 1779 wurde das Rentamt Straubing um die Gerichte Dingolfing mit Reisbach, Eggmühl, Geisenhausen, Kirchberg, Landau, Natternberg, Osterhofen, Rottenburg, Teisbach und Vilsbiburg vergrößert; vom Rentamt München kamen noch die Gerichte Abensberg mit Altmannstein, Neustadt a.d.Donau und Riedenburg hinzu.
Bei der Wiedererrichtung der Regierung und des Rentamts Landshut im Jahre 1784 verblieben diese Gerichte sowie vom früheren Rentamt Landshut das Gericht Natternberg beim Rentamt Straubing. Dieses bestand nunmehr aus der Stadt Straubing sowie den Gerichten Abbach, Abensberg mit Altmannstein, Bärnstein, Cham, Deggendorf mit Natternberg, Dießenstein, Dietfurt und Riedenburg, Furth, Haidau mit Pfatter, Hengersberg, Kelheim, Kötzting, Leonsberg, Mitterfels, Neustadt a.d.Donau, Regen, Schwarzach, Stadtamhof, Straubing, Viechtach mit Linden, Weißenstein und Zwiesel.
Bei der Auflösung der Regierung Burghausen 1802 erhielt Straubing aus diesem Rentamt die Gerichte Griesbach, Hals, Julbach (mit der Herrschaft Ering) und Vilshofen und noch im gleichen Jahr nach der endgültigen Auflösung der Regierung Landshut auch fast dessen gesamten Rentamtsbezirk mit Ausnahme der Gerichte Erding, Moosburg und Neumarkt, die unmittelbar den Münchner Zentralbehörden unterstellt wurden. Gleichzeitig wurde die Regierung Straubing in ein reines Hofgericht (unter Wegfall der Verwaltungsfunktionen) umgewandelt. [Anm.: Vgl. auch Gerhard Schwertl, Geschichte der Regierungen und Rentmeisterämter Landshut und Straubing 1507-1802, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern, 116.-117. Band, Landshut 1990-1991, S. 237-263 (mit 3 Karten)]
Zuständigkeit
Für das Amt des Rentmeisters war der Adel zunächst nicht Bedingung, doch bald finden wir tatsächlich fast nur Angehörige des niederen bzw. Beamtenadels in dieser Position. Der Rentmeister war ab 1507 als Regiments- bzw. Regierungsrat ständig Mitglied des Regierungskollegiums, meist mit dem Titel eines Hofkammerrats.
Als Aufsichtsorgan über alle Bereiche des Finanzwesens, der Verwaltung und Rechtspflege war der Rentmeister der wichtigste Außenbeamte im Herzogtum bzw. Kurfürstentum Bayern. Seine Tätigkeit wurde genau geregelt in eigenen, wiederholt erlassenen Rentmeister-Instruktionen. Demnach hatte er als oberster Rechnungs- und Kassenbeamter in seinem Bereich über die Kassenüberschüsse der Unterbehörden jährlich Rechnung zu legen, anfangs noch dem Herzog persönlich, seit Mitte 16. Jh. dann der Hofkammer in München. Die jährlichen Umritte des Rentmeisters, zunächst nur zur Rechnungsrevision erforderlich, erwiesen sich seit Beginn des 16. Jahrhunderts als wirksamste Methode zur Kontrolle der Außenämter und bildeten bald den Mittelpunkt der rentmeisterlichen Tätigkeit. Damit war noch eine weitere wichtige Aufgabe verbunden: Nachdem das ursprünglich vom Viztum ausgeübte herzogliche Begnadigungsrecht durch Umwandlung von Leib- und Lebensstrafen für bestimmte Kriminaldelikte ("Viztumhändel") schon im Spätmittelalter an den Rentmeister übergegangen war, hatte dieser auf seinen Umritten die entsprechenden Geldbußen ("Viztumwändel") festzusetzen und zu verrechnen. Während der Gegenreformation, besonders unter Herzog bzw. Kurfürst Maximilian I., zählte ferner die Wachsamkeit für die Erhaltung des katholischen Glaubens (wozu auch die Fahndung nach Zauberern und Hexen zählte!) zu den Aufgaben des Rentmeisters. Die Ergebnisse seines Umritts hatte er jeweils in einem ausführlichen Protokoll [Anm.: Vgl. Gerhard Schwertl, Die niederbayerischen Rentmeister-Umrittsprotokolle im Staatsarchiv Landshut, in: Bewahren und Umgestalten - Aus der Arbeit der Staatlichen Archive Bayerns - Walter Jaroschka zum 60. Geburtstag (Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern, Sonderheft 9), München 1992, S. 186-197] festzuhalten und dieses an die Hofkammer einzusenden. Von der Kontrolle durch den rentmeisterlichen Umritt war nur die Stadt Straubing befreit. Im ausgehenden 17. Jahrhundert wurden die rentmeisterlichen Umritte wegen des steigenden Zeitaufwands meist auf mehrere Jahre verteilt und im 18. Jahrhundert in immer größeren Abständen abgehalten. Schließlich wurden in der Hofkammerordnung von 1779 zugleich mit der Aufhebung der Regierung Landshut auch die rentmeisterlichen Umritte abgeschafft. Die Zuständigkeit des Rentmeisters zu Straubing wurde auf die Kameralgegenstände beschränkt. Hatte er bis 1779 seit Amt als Einzelperson (nur gelegentlich unterstützt vom Rentschreiber) ausgeübt, so wurde nunmehr eine Kameral-Rentdeputation als Kollegialbehörde errichtet. Sie bestand aus dem Rentmeister, dem Rentamtskommissar, dem Rentamtsfiskal, dem Land- und Rentschreiber und dem Rentamtskassier. Die Besorgung auswärtiger Kommissionen fiel künftig den jeweiligen Land- und Pfleggerichten zu.
Wohl schon seit Beginn des 16. Jahrhunderts (der Zeitpunkt ist nicht mehr exakt festzustellen) nahm der Rentmeister zu Straubing gleichzeitig das Amt des dortigen Kastners wahr; die Bezeichnung "Rentkastenamt Straubing" für die dort vereinigte Mittel- und Unterbehörde taucht häufig schon vor 1779 auf. Seit November oder Dezember 1799 wurde die Rentmeisterstelle zu Straubing nicht mehr besetzt; eine Rentkasse wickelte noch bis zur offiziellen Auflösung der Rentdeputation Straubing im Jahre 1802 die letzten Rentamtsgeschäfte ab.
Von der Registratur des Rentmeisters und Kastners zum Archivbestand "Rentkastenamt Straubing"
Die Rentmeisterregistratur, von der bisher kein älteres Verzeichnis aufgetaucht ist, blieb in Straubing großenteils geschlossen erhalten. Infolge der Personalunion des Rentmeisters mit dem Kastner gelangte sie 1854 als Abgabe des Rentamts (Vorgängerbehörde des Finanzamts) Straubing an das Archivkonservatorium Landshut. Die Ausnahme bildeten nur die bereits zwischen 1799 und 1802 zur Bildung der Altbaierischen Provinzialregistratur nach München eingesandten sowie die über die Nachfolgebehörden schließlich von der Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen, übernommenen und von dieser ca. 1873 an das Kreisarchiv Landshut abgegebenen Stücke. Die in die Münchner Mischbestände (GL, GR) eingereihten Bestandteile der Straubinger Rentmeisterregistratur kehrten im Zug der Beständebereinigung über das Staatsarchiv München bzw. das Bayerische Hauptstaatsarchiv (1978, 1982, 1985, 2000) an das Staatsarchiv Landshut zurück. Die Abgabe des Rentamts Straubing von 1854 enthielt auch die nahezu geschlossene Überlieferung der revidierten Amtsrechnungen für den gesamten Bereich des Rentmeisteramts. Davon wurden mit der "Landshuter Extradition" von 1910 die das Gericht, Forst- und Kastenamt Cham betreffenden Rechnungen an das Kreisarchiv Amberg (wegen Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Oberpfalz) abgegeben und kehrten erst 1970 nach Landshut zurück. Angereichert durch einige wenige Stücke aus dem Rechnungsdepot auf der Burg Trausnitz (Rep. 18) sowie aus kleineren Behördenabgaben (insbesondere die Perlfischereirechnungen, Rep. 34c/7) umfasst nunmehr die Rechnungsserie des Bestandes "Rentkastenamt Straubing" insgesamt 3559 Rechnungen.
Zur Bildung und Benützung des Bestandes
Zur Bildung des Bestandes (begonnen durch Dr. Johann Geier 1976 ff., hauptsächlich ausgeführt durch Dr. Gerhard Schwertl 1990 - 1999) wurden die bereits im Staatsarchiv vorhandenen, dann auch die aus München abgegebenen Bestandteile der Rentmeisterregistratur erfaßt. Die Abgaben aus München mußten komplett verzeichnet werden; die Aktenbetreffe des Abgabeverzeichnisses des Rentamts Straubing von 1854 wurden überprüft und, soweit nötig, berichtigt und ergänzt. Die Gliederung wurde von den Regierungsbeständen übernommen und entsprechend angepaßt.
Zu den Aufgaben der Viztume (deren erster bereits 1204 erwähnt wird) gehörte ursprünglich auch die Verrechnung der für den Herzog eingenommenen Geldbeträge. Zur Unterstützung bei ihren im Spätmittelalter wachsenden finanziellen Aufgaben zogen sie Land- bzw. Rentschreiber heran, zu deren Beaufsichtigung Rentmeister eingesetzt wurden. Diese gewannen bald solche Bedeutung, dass sich die Bezeichnung "Rentmeisterämter", dann kürzer "Rentämter", für die Viztumämter einbürgerte. Um 1500 gab es in Bayern insgesamt sieben Rentämter: Landshut, Burghausen, Wasserburg, Oberland bzw. Ingolstadt und Weiden für Bayern-Landshut, Ober- und Unterland bzw. München und Straubing für Bayern-München.
Nach der Wiedervereinigung des Herzogtums Bayern wurden die Rentämter neu organisiert: 1507 wird erstmals die Einteilung des Herzogtums in die Rentmeisterämter München und Burghausen ("Oberland") sowie Landshut und Straubing ("Unterland") erwähnt. Diese Organisation bestand von 1507 bis 1779; sie bildet auch die Grundlage für alle Landesbeschreibungen Bayerns (z.B. Michael Wenings vierbändige Topographie Bayerns, 1700 - 1726).
Das Rentmeister- oder Rentamt Straubing umfasste die Stadt Straubing sowie die (bis 1765 in drei Gruppen eingeteilten) Land- und Pfleggerichte Abbach, Dietfurt, Donaustauf [Anm.: Die zum Hochstift Regensburg gehörige Herrschaft Donaustauf war von 1486 bis 1710 bzw. 1715 an Bayern verpfändet und wurde in dieser Zeit als Pfleggericht des Rentamts Straubing verwaltet], Haidau, Kelheim, Stadtamhof ("obere Gerichte"); Cham [Anm.: Stadt und Grafschaft Cham fielen zusammen mit der Oberpfalz 1623/1628/1648 an Bayern und wurden während des Spanischen Erbfolgekrieges 1706 - 1714 nochmals zur Oberpfalz und damit zur Kurpfalz geschlagen], Furth, Kötzting, Mitterfels, Neukirchen, Straubing, Viechtach ("mittlere Gerichte"); Bärnstein, Deggendorf, Dießenstein, Hengersberg, Leonsberg, Linden, Regen, Schwarzach, Weißenstein [Anm.: Die Herrschaften Weißenstein und Zwiesel wurden erst 1607 von Maximilian I. nach dem Aussterben der Degenberger erworben], Winzer [Die Herrschaft Winzer wurde 1603 durch Maximilian I. von Wolf Jakob Grafen zu Schwarzenberg gekauft], und Zwiesel [Anm.: Die Herrschaften Weißenstein und Zwiesel wurden erst 1607 von Maximilian I. nach dem Aussterben der Degenberger erworben] ("untere Gerichte").
Infolge der ersten Auflösung der Regierung (und damit der Aufteilung des Rentamts) Landshut im Jahre 1779 wurde das Rentamt Straubing um die Gerichte Dingolfing mit Reisbach, Eggmühl, Geisenhausen, Kirchberg, Landau, Natternberg, Osterhofen, Rottenburg, Teisbach und Vilsbiburg vergrößert; vom Rentamt München kamen noch die Gerichte Abensberg mit Altmannstein, Neustadt a.d.Donau und Riedenburg hinzu.
Bei der Wiedererrichtung der Regierung und des Rentamts Landshut im Jahre 1784 verblieben diese Gerichte sowie vom früheren Rentamt Landshut das Gericht Natternberg beim Rentamt Straubing. Dieses bestand nunmehr aus der Stadt Straubing sowie den Gerichten Abbach, Abensberg mit Altmannstein, Bärnstein, Cham, Deggendorf mit Natternberg, Dießenstein, Dietfurt und Riedenburg, Furth, Haidau mit Pfatter, Hengersberg, Kelheim, Kötzting, Leonsberg, Mitterfels, Neustadt a.d.Donau, Regen, Schwarzach, Stadtamhof, Straubing, Viechtach mit Linden, Weißenstein und Zwiesel.
Bei der Auflösung der Regierung Burghausen 1802 erhielt Straubing aus diesem Rentamt die Gerichte Griesbach, Hals, Julbach (mit der Herrschaft Ering) und Vilshofen und noch im gleichen Jahr nach der endgültigen Auflösung der Regierung Landshut auch fast dessen gesamten Rentamtsbezirk mit Ausnahme der Gerichte Erding, Moosburg und Neumarkt, die unmittelbar den Münchner Zentralbehörden unterstellt wurden. Gleichzeitig wurde die Regierung Straubing in ein reines Hofgericht (unter Wegfall der Verwaltungsfunktionen) umgewandelt. [Anm.: Vgl. auch Gerhard Schwertl, Geschichte der Regierungen und Rentmeisterämter Landshut und Straubing 1507-1802, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern, 116.-117. Band, Landshut 1990-1991, S. 237-263 (mit 3 Karten)]
Zuständigkeit
Für das Amt des Rentmeisters war der Adel zunächst nicht Bedingung, doch bald finden wir tatsächlich fast nur Angehörige des niederen bzw. Beamtenadels in dieser Position. Der Rentmeister war ab 1507 als Regiments- bzw. Regierungsrat ständig Mitglied des Regierungskollegiums, meist mit dem Titel eines Hofkammerrats.
Als Aufsichtsorgan über alle Bereiche des Finanzwesens, der Verwaltung und Rechtspflege war der Rentmeister der wichtigste Außenbeamte im Herzogtum bzw. Kurfürstentum Bayern. Seine Tätigkeit wurde genau geregelt in eigenen, wiederholt erlassenen Rentmeister-Instruktionen. Demnach hatte er als oberster Rechnungs- und Kassenbeamter in seinem Bereich über die Kassenüberschüsse der Unterbehörden jährlich Rechnung zu legen, anfangs noch dem Herzog persönlich, seit Mitte 16. Jh. dann der Hofkammer in München. Die jährlichen Umritte des Rentmeisters, zunächst nur zur Rechnungsrevision erforderlich, erwiesen sich seit Beginn des 16. Jahrhunderts als wirksamste Methode zur Kontrolle der Außenämter und bildeten bald den Mittelpunkt der rentmeisterlichen Tätigkeit. Damit war noch eine weitere wichtige Aufgabe verbunden: Nachdem das ursprünglich vom Viztum ausgeübte herzogliche Begnadigungsrecht durch Umwandlung von Leib- und Lebensstrafen für bestimmte Kriminaldelikte ("Viztumhändel") schon im Spätmittelalter an den Rentmeister übergegangen war, hatte dieser auf seinen Umritten die entsprechenden Geldbußen ("Viztumwändel") festzusetzen und zu verrechnen. Während der Gegenreformation, besonders unter Herzog bzw. Kurfürst Maximilian I., zählte ferner die Wachsamkeit für die Erhaltung des katholischen Glaubens (wozu auch die Fahndung nach Zauberern und Hexen zählte!) zu den Aufgaben des Rentmeisters. Die Ergebnisse seines Umritts hatte er jeweils in einem ausführlichen Protokoll [Anm.: Vgl. Gerhard Schwertl, Die niederbayerischen Rentmeister-Umrittsprotokolle im Staatsarchiv Landshut, in: Bewahren und Umgestalten - Aus der Arbeit der Staatlichen Archive Bayerns - Walter Jaroschka zum 60. Geburtstag (Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern, Sonderheft 9), München 1992, S. 186-197] festzuhalten und dieses an die Hofkammer einzusenden. Von der Kontrolle durch den rentmeisterlichen Umritt war nur die Stadt Straubing befreit. Im ausgehenden 17. Jahrhundert wurden die rentmeisterlichen Umritte wegen des steigenden Zeitaufwands meist auf mehrere Jahre verteilt und im 18. Jahrhundert in immer größeren Abständen abgehalten. Schließlich wurden in der Hofkammerordnung von 1779 zugleich mit der Aufhebung der Regierung Landshut auch die rentmeisterlichen Umritte abgeschafft. Die Zuständigkeit des Rentmeisters zu Straubing wurde auf die Kameralgegenstände beschränkt. Hatte er bis 1779 seit Amt als Einzelperson (nur gelegentlich unterstützt vom Rentschreiber) ausgeübt, so wurde nunmehr eine Kameral-Rentdeputation als Kollegialbehörde errichtet. Sie bestand aus dem Rentmeister, dem Rentamtskommissar, dem Rentamtsfiskal, dem Land- und Rentschreiber und dem Rentamtskassier. Die Besorgung auswärtiger Kommissionen fiel künftig den jeweiligen Land- und Pfleggerichten zu.
Wohl schon seit Beginn des 16. Jahrhunderts (der Zeitpunkt ist nicht mehr exakt festzustellen) nahm der Rentmeister zu Straubing gleichzeitig das Amt des dortigen Kastners wahr; die Bezeichnung "Rentkastenamt Straubing" für die dort vereinigte Mittel- und Unterbehörde taucht häufig schon vor 1779 auf. Seit November oder Dezember 1799 wurde die Rentmeisterstelle zu Straubing nicht mehr besetzt; eine Rentkasse wickelte noch bis zur offiziellen Auflösung der Rentdeputation Straubing im Jahre 1802 die letzten Rentamtsgeschäfte ab.
Von der Registratur des Rentmeisters und Kastners zum Archivbestand "Rentkastenamt Straubing"
Die Rentmeisterregistratur, von der bisher kein älteres Verzeichnis aufgetaucht ist, blieb in Straubing großenteils geschlossen erhalten. Infolge der Personalunion des Rentmeisters mit dem Kastner gelangte sie 1854 als Abgabe des Rentamts (Vorgängerbehörde des Finanzamts) Straubing an das Archivkonservatorium Landshut. Die Ausnahme bildeten nur die bereits zwischen 1799 und 1802 zur Bildung der Altbaierischen Provinzialregistratur nach München eingesandten sowie die über die Nachfolgebehörden schließlich von der Regierung von Niederbayern, Kammer der Finanzen, übernommenen und von dieser ca. 1873 an das Kreisarchiv Landshut abgegebenen Stücke. Die in die Münchner Mischbestände (GL, GR) eingereihten Bestandteile der Straubinger Rentmeisterregistratur kehrten im Zug der Beständebereinigung über das Staatsarchiv München bzw. das Bayerische Hauptstaatsarchiv (1978, 1982, 1985, 2000) an das Staatsarchiv Landshut zurück. Die Abgabe des Rentamts Straubing von 1854 enthielt auch die nahezu geschlossene Überlieferung der revidierten Amtsrechnungen für den gesamten Bereich des Rentmeisteramts. Davon wurden mit der "Landshuter Extradition" von 1910 die das Gericht, Forst- und Kastenamt Cham betreffenden Rechnungen an das Kreisarchiv Amberg (wegen Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Oberpfalz) abgegeben und kehrten erst 1970 nach Landshut zurück. Angereichert durch einige wenige Stücke aus dem Rechnungsdepot auf der Burg Trausnitz (Rep. 18) sowie aus kleineren Behördenabgaben (insbesondere die Perlfischereirechnungen, Rep. 34c/7) umfasst nunmehr die Rechnungsserie des Bestandes "Rentkastenamt Straubing" insgesamt 3559 Rechnungen.
Zur Bildung und Benützung des Bestandes
Zur Bildung des Bestandes (begonnen durch Dr. Johann Geier 1976 ff., hauptsächlich ausgeführt durch Dr. Gerhard Schwertl 1990 - 1999) wurden die bereits im Staatsarchiv vorhandenen, dann auch die aus München abgegebenen Bestandteile der Rentmeisterregistratur erfaßt. Die Abgaben aus München mußten komplett verzeichnet werden; die Aktenbetreffe des Abgabeverzeichnisses des Rentamts Straubing von 1854 wurden überprüft und, soweit nötig, berichtigt und ergänzt. Die Gliederung wurde von den Regierungsbeständen übernommen und entsprechend angepaßt.
Rentkastenamt Straubing (Rep. 210)
5365
Bestand
Akten
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Urkunden
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
12.08.2025, 09:29 MESZ