Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die gütliche Entscheidung seines Hofmeisters und seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, einer- und dem Abt zu Eußerthal (Ußerstal) andererseits. Gestritten wurde um 1. die Bewässerung der Klostergüter zu Dernbach (Derenbach), 2. Bedesetzung Ludwigs auf Klostergüter, 3. eine von Ludwig geforderte Wagenladung mit jährlich einem Fuder Wein aus dem Hof Geilweiler (Geylwiler) nach Scharfeneck, 4. Jagen und Weidwerk des Abts, wo er keine Gerechtigkeit habe. Bezüglich des ersten Punkts wird entschieden, dass der Abt die Wässerung vornehmen lassen darf, jedoch nur maximal ein Drittel des Wassers aus dem Bach verwenden mag. Die weiteren Punkte sollen vor den Pfalzgrafen gehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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