Propst Georg und der ganze Konvent des freien Stifts und Klosters Marsberg, St. Benediktordens, bekunden, daß sie Herrn Johann Rotmolner seine in der alten Stadt gelegene Mühle, aus der er ihnen jährlich fünf Schillinge, zwei Stiegen Eier und ein Paar Hühner gezahlt und geliefert hat, für 50 Goldgulden abgekauft haben, und verpflichten sich, ihm auf Lebenszeit jährlich zwischen Michaelis und Martini 13 Malter Korn, halb Roggen und halb Hafer, in sein in der alten Stadt Marsberg gelegenes Haus zu liefern und ein Fuder Heu vor das Haus fahren zu lassen. Ferner erlauben sie, daß er bei Mast drei oder vier Schweine in die Asper Mark treiben darf. Nach seinem Tod soll die Urkunde unwirksam sein. Propst und Konvent kündigen ihre Siegel an. Datum 1548 am dage Thome apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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