Mainz, 1615.10.29. (Richter Hettisch). Die B. Michael Pfeil und Hans Funk vergleichen sich wegen der Alimentation des Letztgenannten: Michael räumt ihm eine Kammer in seinem Hause ein; Hans bringt eigene Bettung, Leintücher und Kleidung mit; Michael und seine Frau sorgen für die Wäsche, für Mittag- und Abendkost an ihrem Tisch (jedesmal ein "echtmaß" wein dazu). Hans verspricht ihnen dafür: 3 3/4 M. Acker in zwei Stücken in Bretzenheimer Mark beim Daler Hof, auf die Binger Straße stoßend; 70 fl. Hauptgeld samt 14 fl. Zins zu Oberolm bei Hans Keller. Was Hans Funk mitbringt an Fahrnis, Geld und Geldeswert, darf er zeitlebens nutzen. Z.: Simon Stern, Kupferschmied, und Peter Kraft, Kantengießer.

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