A. a nat. eiusdem d. 1360, ind. 13., mensis septembris die 5. hora
prime vel quasi. In Gegenwart der Pröpstin Oda von Mulsbergh, der Dekanin
Irmgard von Broich (Broyke), der Scholasterin Mechthild von Broyle sowie der
übrigen Damen des Stiftes Essen, die sich im Chor zum Kapitel (in loco
capitulari sive in choro canonicarum dicte ecclesie Ass.) versammelt hatten,
ist vor dem Notar Wenemar von Waltrop (-torpe) und den unten genannten
Zeugen Herr Gottfried von Dülmen, Rektor des neuen Altars im Münster,
erschienen und hat Folgendes bekannt: 1) Anstelle der Einkünfte von zwei zu
Essen geläufigen Mark, die von Margarete von der Mark (Marca), Äbtissin des
Stiftes Oberwasser in Münster (monasterii ultra aquas monasteriensis) und
vormals Stiftsdame und Kellnerin des Stiftes Essen, sowie von der Dekanin
Irmgard von Broich zum Unterhalt des Altarrektors aus ihren Häusern in der
Immunität gestiftet worden waren, hat er den Damen für eine bereits bezahlte
Summe Geld 1 Mark aus seinen Zehnten von den Hoven Konrads von Esteren und
Bennos von Middeldorpe und 1 Mark aus seinen vier Morgen Ackerland verkauft,
welche bei dem Gebüsch (rubum) namens Kulsham und neben den Äckern des
Essener Hospitals liegen. - 2) Er stiftet in einer Schenkung unter Lebenden
alle Rechte, die er über die eine Mark hinaus an den beiden Zehnten hat, zum
Unterhalt des Altarrektors. - 3) Er stiftet zum gleichen Zweck vier Morgen
Ackerland, drei bei Brunlinchusen und einen oppen Wedersberghe, unbeschadet
der lebensl-angen Nutzungsrechte des Werner gen. opper Scole. - 4) Er
stiftet ferner sein Haus samt Hofstatt in der Stadt Essen neben dem Haus
Wynneri dem Altarrektor, behält jedoch sich bzw. einer testament-arisch oder
urkundlich zu benennenden Person daran eine Leibzucht vor. Das gilt auch,
wenn er einmal nicht mehr selbst Rektor des Altars sein sollte. - 5) Er
behält sich schließlich das Recht (auctoritatem et potestatem) vor, die
genannten vier Morgen am Kulshem bei gleichzeitiger Sicherung der Eink-ünfte
zu veräußern. - Gottfried verspricht vor dem Notar, die Artikel einh-alten
zu wollen, und die Dekanin Irmgard und Gottfried bitten diesen um die
Hers-tellung dieses Intruments. - Zeugen: Johann gen. von der Mark (-a),
Degenhard gen. Kebbe, Kanoniker des Stiftes Essen, Florekin gen. von Horst,
Hugo gen. von Broich auch gen. von Horst, Laien.