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A. a nat. eiusdem d. 1360, ind. 13., mensis septembris die 5. hora prime vel quasi. In Gegenwart der Pröpstin Oda von Mulsbergh, der Dekanin Irmgard von Broich (Broyke), der Scholasterin Mechthild von Broyle sowie der übrigen Damen des Stiftes Essen, die sich im Chor zum Kapitel (in loco capitulari sive in choro canonicarum dicte ecclesie Ass.) versammelt hatten, ist vor dem Notar Wenemar von Waltrop (-torpe) und den unten genannten Zeugen Herr Gottfried von Dülmen, Rektor des neuen Altars im Münster, erschienen und hat Folgendes bekannt: 1) Anstelle der Einkünfte von zwei zu Essen geläufigen Mark, die von Margarete von der Mark (Marca), Äbtissin des Stiftes Oberwasser in Münster (monasterii ultra aquas monasteriensis) und vormals Stiftsdame und Kellnerin des Stiftes Essen, sowie von der Dekanin Irmgard von Broich zum Unterhalt des Altarrektors aus ihren Häusern in der Immunität gestiftet worden waren, hat er den Damen für eine bereits bezahlte Summe Geld 1 Mark aus seinen Zehnten von den Hoven Konrads von Esteren und Bennos von Middeldorpe und 1 Mark aus seinen vier Morgen Ackerland verkauft, welche bei dem Gebüsch (rubum) namens Kulsham und neben den Äckern des Essener Hospitals liegen. - 2) Er stiftet in einer Schenkung unter Lebenden alle Rechte, die er über die eine Mark hinaus an den beiden Zehnten hat, zum Unterhalt des Altarrektors. - 3) Er stiftet zum gleichen Zweck vier Morgen Ackerland, drei bei Brunlinchusen und einen oppen Wedersberghe, unbeschadet der lebensl-angen Nutzungsrechte des Werner gen. opper Scole. - 4) Er stiftet ferner sein Haus samt Hofstatt in der Stadt Essen neben dem Haus Wynneri dem Altarrektor, behält jedoch sich bzw. einer testament-arisch oder urkundlich zu benennenden Person daran eine Leibzucht vor. Das gilt auch, wenn er einmal nicht mehr selbst Rektor des Altars sein sollte. - 5) Er behält sich schließlich das Recht (auctoritatem et potestatem) vor, die genannten vier Morgen am Kulshem bei gleichzeitiger Sicherung der Eink-ünfte zu veräußern. - Gottfried verspricht vor dem Notar, die Artikel einh-alten zu wollen, und die Dekanin Irmgard und Gottfried bitten diesen um die Hers-tellung dieses Intruments. - Zeugen: Johann gen. von der Mark (-a), Degenhard gen. Kebbe, Kanoniker des Stiftes Essen, Florekin gen. von Horst, Hugo gen. von Broich auch gen. von Horst, Laien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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