Egno, Vizepleban in Herborn ('-berin'), entscheidet den Streit zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg einerseits und den Rittern Amilius und Hartmann von Schwalbach ('Sw-') und den Söhnen dieses Hartmann andererseits über die Verpachtung des Zehnten in Schwalbach nach Vorladung der Parteien, wie ihm von R(ichard), Thesaurar des St. Kastorstifts zu Koblenz, aufgetragen ist, und nach Eidesleistung durch Muselin, Kanoniker des Stifts Weilburg, dahin, daß er dem Stift das größere Recht daran zuspricht, während Amilius und Hartmann und die Söhne des Hartmann auf den Zehnten verzichten. - Siegel des Thesaurars und des Ausstellers.