Hans von Paulsdorf zu Kürn, Vitztum von Straubing, und andere Räte Herzog Wolfgangs, Vormund [Herzog Wilhelms IV. von Bayern], entscheiden im Hofgericht in Straubing über die Streitsache zwischen Abt Erasmus von St. Emmeram, vertreten durch die Anwälte Ulrich Prew und Hans Heindl, und Thomas Amman von Hagelstadt, vertreten durch den Prokurator Thomas Vieregkl, dass Amman die ausstehende Geld- und Getreideschuld in zwei Raten bezahlen und darüber ausreichende Bürgschaft und Nachweisung beibringen soll. Bezüglich der reconvencion soll Abt Erasmus dem Amman für den im Bayerischen Krieg entstandenen Schaden 20 Rheinische Gulden geben oder an der oben genannten Zahlung abgehen lassen. Amman soll sein Erbrecht einem Bauern zum Kauf anbieten können. Alle gegenseitigen Forderungen aus convencion und reconvencion sollen hiermit gegenstandslos sein. S: Vormundschaftssiegel Herzog Wolfgangs