Landgraf Hermann zu Hessen bekennt, daß er die ihm angefallenen zwei Drittel von Burg, Stadt und Kirchspiel Driedorf mit allen Zubehörungen an den Grafen Diether zu Katzenelnbogen und seinen Sohn Johann, seine Neffen, wegen ihrer treuen Dienste zu Erblehen verliehen hat, abgesehen jedoch von den Zöllen, welche die Grafen ganz erhalten, und mit Vorbehalt des letzten Drittels für sich selbst, mit weiteren Bestimmungen, betreffend etwaige neue Zölle und anderes.