Hans der Kirchherr, Großkunz, Kunz genannt der Muttersohn, Kleinkunz und Reinhart, Kunzen Söhne von Schmalenstein, die in Gefangenschaft von Graf Eberhard [II.] von Württemberg gewesen sind, verschreiben ihm Öffnung und Vorkaufsrecht ihres Halbteils an Burg Straubenhardt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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