Kommissarische Übertragung der Malefizgerichtsbarkeit, von Teilen der niederen Gerichtsbarkeit (Obsignation und Inventur) sowie der Gefälle-Einnahmen im aufgelösten Rentamt Burghausen und im "kleinen Vicedomamt" beim Schloss Burghausen durch die Generallandesdirektion an die Regierung Burghausen (Juni 1799-31.Okt.1800) bzw. an das Hofkastenamt Burghausen (ab 1. Nov. 1800).

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Staatsarchiv München