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U 4
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Regest: Die Kalkarer Schöffen Johannes Peleken und Neudo de Borstade bekunden, dass vor Bruno, dem Sohne der Ghertrudis, Richter in Kalkar, und ihnen Rutgerus gen. van der Are, Johannes, sein Sohn und seine Töchter Mechteldis, Elyzabet, Margarete, Batrada und Beatrix (mit ihrem Bruder Johannes als ihrem tutor seu mumburnus in dieser Angelegenheit) für 9 brabantische Mark dem Lambertus gen. Pape und dessen Frau Bela, der Tochter des + Albertus gen. in der Deyken (?), eine Rente von 10 ½ Solidi, fällig zu Ostern, aus seinem Hause, in dem z.Z. Agnesa gen. van den Damme wohnt, beim Friedhof in Kalkar gelegen, übertragen haben.
Siegelkommentar: Siegelrest
Original Pergament, Stark verblasst
Urkunden
Datum: in die Katherine virg.; Siehe auch: AHVN, Heft 64, Stadtarchiv zu Kalkar, Nummer 4.