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Diethelm [Blarer von Wartensee], Abt des Klosters St. Gallen und Vogtherr des Kellhofes Weiler, sowie Keller und ganze Gemeinde daselbst beurkunden, dass sich Barbara Küng, eheliche Tochter des Ulrich Küng und der Barbara Dietterich, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer gemeinschaftlichen Leibherrschaft freigekauft hat. Deshalb entbinden die Aussteller genannte Barbara von ihrem Eid und den Lasten, Beschränkungen und Verpflichtungen, mit denen sie Kloster und Kellhof verwandt gewesen ist, sprechen sie von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los, gewähren freien Zug und stellen ihr anheim, künftig nach Belieben bei Herren oder Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen. Außerdem bezeugen abschließend der Keller und die Richter des Kellhofes, dass die Freigelassene ehelich geboren und von untadeligem Leumund ist, auch dass sie ihren Abschied genommen hat, "wie ainer redlichen thochter wol gebiert".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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