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Revers des Schwesternkonvents zu Rees, dass Johann Rass die jährliche Rente von einem Goldgulden aus dem Besitz des Johann von Herne durch Zahlung von 20 Gulden abgelöst hat. Feria tertia post Iudica.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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