Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er dem Prior und Konvent zu [Groß-]Frankenthal zwischen Speyer und Worms, nachdem die Regularkanoniker des Klosters Kirschgarten sich des Klosters Frankenthal zur Reform angenommen haben laut eines besiegelten Briefes, Atzung und Frondienste erlassen hat. Für den Verzicht haben Prior und Konvent dem Pfalzgrafen die Herberge genannt die Hütte bei Frankenthal, die Hälfte an Vogtei und Gericht zu Eppstein sowie das Fahr (fare) hinter dem Kloster Frankenthal gen Oppau und Edigheim zu ewigen Zeiten als Eigengut übergeben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...