Martin Glie (Glue, Gluw) aus Neuffen, wegen Bruchs einer früheren U. erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft statt des peinlichen Rechts mit der Strafe belegt, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, gelobt, dies zu befolgen, und erneuert seine frühere Verschreibung. Er stellt seine früheren 5 Bür gen, die sich erneut verpflichten, bei Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist 100 fl zu bezahlen. - Bürgen: Peter und Thoma Knielin, des Gerichts und Rats zu Neuffen, Simon Knielin, Hans Friess und Martin Fintz, seine Freunde. Mit Transfix: Vgl. U 4898.