Karl IV. römischer Kaiser und König von Böhmen, erlaubt dem Grafen Gerhard von Diez wegen seiner Dienste, die reichslehenbare Burg Ellar mit den zugehörigen 4 Gerichten, die Zinten genannt werden, seinem Schwager, dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen und seiner Schwester Agnes, Eberhards Frau, für 8000 kleine Florenen zu verpfänden.