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Briefwechsel des Tribunals mit der Landesregierung
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Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 4 Das Tribunal zu Wismar
1666-1699
Enthält: Briefwechsel zu folgenden Inhalten: - zum weiteren Verfahren der Regierung auf von den Parteien produzierte Urteile erst nach erfolgter Spezial-Remission des Tribunals (1666) - zur Foliierung der nach Wismar zu sendenden Akten und Beifügung von rationes decidendi und Reverentiales (1681-1694) - zur Frage, wie die Ländereien, die in Ermangelung von Barzahlung in solutum eingetan werden müssen, zu taxieren seien (1696/97, mit Erklärung der bremischen Landstände dazu) - zur verlangten Übersendung des Münz-Edikts von 1673 und des Relatum dazu in der Klagesache des Torstensson'schen Bevollmächtigten gegen den Königsmarck'schen Richter zu Achim Lic. David Heinrich Wyneken, jetzt Amtmann Peter Beneke, wegen Forderung (1699, mit Anlagen, u.a.: gedrucktes Edikt vom 3. Oktober 1673)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.