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Anfrage des gräflichen Amts Döttingen, ob der diesseitigen Traubenwirtin Eißenmenger bei Begebung ihrer Wirtschaft an ihren Sohn, nebst dem Besteh-Handlohn auch das Mortuarium abgefordert werden können.
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Anfrage des gräflichen Amts Döttingen, ob der diesseitigen Traubenwirtin Eißenmenger bei Begebung ihrer Wirtschaft an ihren Sohn, nebst dem Besteh-Handlohn auch das Mortuarium abgefordert werden können.