Mangold Bischof zu Würzburg (episcopus herbipolensis) beurkundet, daß Berthold genannt Sützel (dictus Süzel) von Mergentheim, Ritter (miles), und dessen Bruder Heinrich genannt Lesche der Klause zu Neunkirchen (magistre et conventui sanctimonialium in Nuwenkirchen et earum in clusorio) den Burgstall, zwei Höfe und weitere Güter [zu Neunkirchen], die vom Bischof von Würzburg zu Lehen sind, anläßlich des Eintritts ihrer Schwestern in die bereits erwähnte Klause, als freies Eigentum geschenkt haben, dabei handelt es sich unter anderem um einen Hof, den eine mit Hovemeinin bezeichnete [Frau] (dicta Hovemeinin) inne hat und um einen Hof, den ein gewisser Konrad von Roth (de Rode) inne hat; des weiteren beurkundet der A., daß die genannten Brüder als Ersatz für diese übertragenen Güter dem Bischof zu Würzburg zwei Hufen zu Lieboldsbronn (in villa Leybolsprunnen) übergeben haben und diese vom A. wider zu Lehen empfangen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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