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Hans Schnell, Ammann des Grafen Hug von Montfort, urteilt in der Streitsache zwischen Hans Natterer, Spitalmeister des Heiliggeistspitals zu Wangen, als Kläger, und Thias Strubhar von Hemigkofen um einen Brunnen, der in den Spitalgütern entspringt und dessen Wasser Strubhar auf seine Mühle abgeleitet hatte. Letzerer entgegnet, daß er hierfür dem Spital jährlich zwei Zinshühner reiche. Das Urteil lautet, Strubhar solle den Brunnen neu einfassen und sauberhalten; er soll dem Spital zur Deckung der bisherigen Unkosten 2 1/2 fl bezahlen sowie jährlich 5 ß Bodenzins reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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