05.03.08.03 Forstwirtschaft
Vollständigen Titel anzeigen
Tektonik
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.08 Umwelt und Landwirtschaft
1991 wurden die Landesanstalt für Forsten als Landesoberbehörde und die beiden Forstdirektionen Bautzen und Chemnitz als Mittelbehörden im Ressort Landwirtschaft, Ernährung und Forsten eingerichtet. Die Forstdirektionen waren für die ebenfalls 1991 gebildeten 61 sächsischen Forstämter zuständig. Die Staatliche Fortbildungsstätte für Waldarbeit in Morgenröthe nahm von 1992 bis 2008 die Fortbildung für ganz Sachsen wahr. Die Fortbildungsstätte war im Forstamt Klingental integriert. Aus der Zusammenlegung der Forstdirektionen mit der Landesanstalt für Forsten ging am 1. Januar 2003 das Landesforstpräsidium hervor.
Durch eine weitere Neuorganisation der Landesforstverwaltung wurde das Landesforstpräsidium als Landesoberbehörde zum 1. Januar 2006 durch den Staatsbetrieb Sachsenforst mit Sitz in Pirna, Ortsteil Graupa abgelöst. Der Staatsbetrieb setzt sich aus den Betriebsteilen Geschäftsleitung, Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft, obere Forst- und Jagdbehörde, Amt für Großschutzgebiete, Forstbezirke und Sondereinrichtungen zusammen. Die Forstbezirke entstanden durch Zusammenlegungen der früheren Forstämter, deren Aufgaben sie übernahmen. Die Anzahl der Forstbezirke reduzierte sich von 15 im Jahr 2007 auf zwölf im Jahr 2014: Adorf, Bärenfels, Chemnitz, Dresden, Eibenstock, Leipzig, Marienberg, Neudorf, Neustadt, Oberlausitz, Plauen und Taura. Jeder Forstbezirk ist für 11 bis 19 Forstreviere zuständig.
Durch eine weitere Neuorganisation der Landesforstverwaltung wurde das Landesforstpräsidium als Landesoberbehörde zum 1. Januar 2006 durch den Staatsbetrieb Sachsenforst mit Sitz in Pirna, Ortsteil Graupa abgelöst. Der Staatsbetrieb setzt sich aus den Betriebsteilen Geschäftsleitung, Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft, obere Forst- und Jagdbehörde, Amt für Großschutzgebiete, Forstbezirke und Sondereinrichtungen zusammen. Die Forstbezirke entstanden durch Zusammenlegungen der früheren Forstämter, deren Aufgaben sie übernahmen. Die Anzahl der Forstbezirke reduzierte sich von 15 im Jahr 2007 auf zwölf im Jahr 2014: Adorf, Bärenfels, Chemnitz, Dresden, Eibenstock, Leipzig, Marienberg, Neudorf, Neustadt, Oberlausitz, Plauen und Taura. Jeder Forstbezirk ist für 11 bis 19 Forstreviere zuständig.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 12:54 MEZ