Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich nach dem Tode des Heidelberger Landschreibers Konrad Hart und von dessen Ehefrau Margarethe Scheuermann (Schwuermennin) Irrungen zwischen deren Kindern Hans, Katharina, Margarethe und Barbara um die Erbgüter und den Vergleich von Zugeldern und Ehesteuern gehalten haben. Als Landesfürst, dem die Geschwister verpflichtet (verwant) sind, hat Kurfürst Philipp die Sache zur Vermeidung weiterer Kosten und Schäden und namentlich der "verwüstung" der Erbgüter an sich gezogen. Die Güter wurden geschätzt und sollen in Verrechnung mit den ausstehenden Geldern im Losverfahren an die Geschwister verteilt werden, wobei alle dem Verfahren zugestimmt haben. Es folgen die Bestimmungen der Verteilung, u. a. zum Anspruch von 800 Gulden von jedem Kind, zur Verrechnung des Zugelds der Katharina, Ehefrau des Alexander Bellendörfer, mit einem von Konrad Hart bessenenen Hof und Gütern zu Edingen, zur Reichung von Gütern und Geld an Hans Hart wegen 500 Gulden ausstehenden Zugelds, namentlich des Weingartens im "Ammelschen loch" (?) zu Heidelberg und von Wiesen zu Leimen, zu Ansprüchen der Kinder des verstorbenen Geschwisters Matthias Hart (+) über 200 Gulden auf dem Haus am Markt zu Heidelberg gegenüber der Apotheke, sowie zur Drittelung der übrigen Güter und der Verteilung an Hans, Margarethe und Barbara, wobei insbesondere Güter und Gülten der Margarethe, Ehefrau des Philipp Aberlin, in der Heidelberger Mark und zu Rohrbach verrechnet werden. Die herauszugebenden Güter sind mitsamt den Briefen, Registern usw. binnen Monatsfrist an den pfalzgräflichen Hofmeister Hermann Boos von Waldeck zu überstellen. Baukosten sind nach glaubhafter Anzeige der Parteien auf alle anteilig zu legen, die Einbringung ausstehender Gelder soll durch einen auf gemeinsame Kosten bestellten Prokurator erfolgen. Damit sollen die Geschwister des Erbes wegen gänzlich geschlichtet sein.