Erzbischof Christian Wilhelm von Magdeburg reversiert sich gegen Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg über die Abtretung des Amtes Ziesar und verpflichtet sich, zwei Inventare anfertigen zu lassen, dem Kurfürsten alljährlich 5.000 Taler zu Ostern zu zahlen, dergleichen zu Cantate nach erfolgter Einweisung 18.000 Taler anstatt der Pension von den ersten drei Jahren in der Stadt Halle auszuzahlen sowie weitere 15.000 Taler zur Ablösung des Amtes in Halle zu erlegen, bei Anfall der von Dietrich Flans erkauften Güter ein weiteres Inventar anzufertigen, den Rest der Kaufsumme für die Ziesarschen Güter zu entrichten, diese nicht zu veräußern und zu verpfänden, dem Kurfürsten die Landeshoheit und die Steuerhoheit zu belassen und im übrigen dafür zu sorgen, dass auch die künftigen Erzbischöfe von Magdeburg aus dem Kurhaus Brandenburg erwählt werden. Siegel in Holzkapsel an rot-weißer Schnur

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