Die Gemeinde Sossenheim einigt sich mit dem Pfarrer Heinrich ihrer Mutterpfarrkirche zu Nied durch Vermittlung des Stifts U. L. Fr. in Mainz in dem Streite über die zur Kirche Nied gehörige Kapelle zu Sossenheim (spec. über deren Ländereien) folgendermaßen: Die Gemeinde zahlt von nun an dem Pfarrer eine Rente von 22 Achtel Korn und 2 Kapaunen, ohnbeschadet der demselben schon aus Sossenheim zufallenden 39 Denare, wofür der Gemeinde ein freies Bestimmungsrecht über die Güter der genannten Kapelle verbleibt. Ferner darf der Pfarrer seine Pferde mit denen der Gemeinde weiden lassen, anderes Vieh aber nicht, wenn dasselbe nicht in Sossenheim selbst eingestellt ist - alsdann hat aber der Pfarrer auch für eine Entschädigung an den Dorfhirten zu sorgen.
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Die Gemeinde Sossenheim einigt sich mit dem Pfarrer Heinrich ihrer Mutterpfarrkirche zu Nied durch Vermittlung des Stifts U. L. Fr. in Mainz in dem Streite über die zur Kirche Nied gehörige Kapelle zu Sossenheim (spec. über deren Ländereien) folgendermaßen: Die Gemeinde zahlt von nun an dem Pfarrer eine Rente von 22 Achtel Korn und 2 Kapaunen, ohnbeschadet der demselben schon aus Sossenheim zufallenden 39 Denare, wofür der Gemeinde ein freies Bestimmungsrecht über die Güter der genannten Kapelle verbleibt. Ferner darf der Pfarrer seine Pferde mit denen der Gemeinde weiden lassen, anderes Vieh aber nicht, wenn dasselbe nicht in Sossenheim selbst eingestellt ist - alsdann hat aber der Pfarrer auch für eine Entschädigung an den Dorfhirten zu sorgen.
106, U 23
106 Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim
Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim >> 1 Urkunden >> 1035-1300
1284 Juni 5 (1280 Juni 2 (?))
Original, Pergament, gut erhalten, Siegel des Stifts U. L. Fr., Patrons der Pfarrkirche in Nied; dabei Kopie 20. Jh.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. 1284, nonis junii
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Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ