Die Gemeinde Sossenheim einigt sich mit dem Pfarrer Heinrich ihrer Mutterpfarrkirche zu Nied durch Vermittlung des Stifts U. L. Fr. in Mainz in dem Streite über die zur Kirche Nied gehörige Kapelle zu Sossenheim (spec. über deren Ländereien) folgendermaßen: Die Gemeinde zahlt von nun an dem Pfarrer eine Rente von 22 Achtel Korn und 2 Kapaunen, ohnbeschadet der demselben schon aus Sossenheim zufallenden 39 Denare, wofür der Gemeinde ein freies Bestimmungsrecht über die Güter der genannten Kapelle verbleibt. Ferner darf der Pfarrer seine Pferde mit denen der Gemeinde weiden lassen, anderes Vieh aber nicht, wenn dasselbe nicht in Sossenheim selbst eingestellt ist - alsdann hat aber der Pfarrer auch für eine Entschädigung an den Dorfhirten zu sorgen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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