Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Verordnung für das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen, daß die Ortschaften, welche eigene Schulgebäude und eigene Schullehrer haben, zum Bau und zur Unterhaltung der Hauptpfarrschule nicht beizutragen brauchen. Druck
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Verordnung für das Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen, daß die Ortschaften, welche eigene Schulgebäude und eigene Schullehrer haben, zum Bau und zur Unterhaltung der Hauptpfarrschule nicht beizutragen brauchen. Druck