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Erzbischof Conrad von Mainz befreit das Kloster zu Husen ord. Clarevall von der Vogtei des Giselbert de Rudensheim, unterstellt es dem Erzstifte unmittelbar und befreit die demselben von dem Vicedom Conrad, dem Vater des genannten, überwiesenen Weingärten zu Winkel und Oestrich von Abgaben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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