Dem Ulmer Bürger Georg Weiß ("Wisse") steht ein jährlicher Erstzins von 4 Schilling Würzburger Pfennigen weniger 2 Pfennige von dem Garten des Fundenhauses ("der funden kinder") in Ulm [abgegangen, Bereich zwischen westlicher Friedenstraße und Altem Friedhof, nicht genau lokalisierbar] hinter Haus und Hofstatt des Fundenhauses zu. Diesen Zins haben nun der Vater und Meister sowie die Pfleger des Fundenhauses abgelöst und ihm dafür 4 rheinische Gulden bezahlt. Er verzichtet daher auf alle weiteren Ansprüche an Zins und Garten.