Mainz, 1623.02.12. (Richter Hettisch). Eheabrede zwischen dem vornehmen und berühmten Christoph Knaut, Barbier, und Sophia, nachgelassenen Tochter Georg Gotzels: Er bringt in die Ehe sein Elternteil und das mit seiner Hantierung Ersparte, sie ihr Elternteil. Für den Fall, daß die Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so behält sie ihr Zubringen, das zum Leib Gehörige, die Hälfte der Errungenschaft und 400 fl. B. aus seiner Nahrung. Stirbt sie zuerst, so behält er sein Zugebrachtes, das zum Leib Gehörige, 2/3 der Errungenschaft und 400 fl. B. aus ihrer Nahrung. Die Hochzeitskosten werden halbiert. Z.: 1) Für ihn: Anton Loherbecher; 2) für sie: Seifried Pister und Andreas Beck, Hans Jakob Waltman, Johann Merz, Quirin Heun, Hans Heck und Adam Peeter Strauß, Hans Theobald Waltman.

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